Zur Abrechnung der Straßenbaumaßnahmen werden wiederkehrende Ausbaubeiträge erhoben. Die Abrechnung erfolgt für jedes Beitragsjahr (=Kalenderjahr) auf Grundlage der verausgabten beitragsfähigen Aufwendungen.
Eine Aktualisierung der Ausgaben findet für das laufende Jahr mindestens einmal im Quartal statt.
Die Ortsgemeinde Bruchhausen hat einen Gemeindeanteil von 25 % in der Ausbaubeitragssatzung beschlossen.
Hinzu kommt das Grundstück der Verbandsgemeinde Unkel, welches ebenfalls beitragspflichtig ist.
Grundstücksfläche 1.650,00qm
+ 1 Vollgeschoss 412,50qm
+ 20% Artzuschlag 330,00qm
= Beitragsfläche 2.392,50qm
Beitragspflichtige Gesamtfläche (Stand 2023)
41.567,15qm
Der Beitragssatz berechnet sich durch Division der beitragsfähigen Kosten auf die beitragspflichtige Gesamtfläche des jeweiligen Jahres. Seit Einführung des Systems der wiederkehrenden Beiträge zum Jahr 2020 wurden noch keine Ausbaubeiträge abgerechnet.