Abrechnungsgebiet "Ortslage Bruchhausen"
Aktuelle Ausbaumaßnahmen
Beleuchtung
Waldstraße
(IV-Nr. 08-22-001)
In 2022 fertiggestellt
HH-Ansatz: 40.000,00 €
↓
Anliegeranteil: 28.000,00 €
Straßenausbau/Beleuchtung
Siebengebirgsstraße
(IV-Nr. 08-20-001/-002)
In 2024 fertiggestellt
HH-Ansatz: 892.500,00 €
↓
Anliegeranteil: 624.750,00 €
Beleuchtung
Graf-Spee-Straße
(IV-Nr. 08-23-001)
In 2024 fertiggestellt
HH-Ansatz: 69.100,00 €
↓
Anliegeranteil: 48.370,00 €
Straßenentwässerung
Kirchstraße (Abschnitt Waldstr. bis Unkeler Str.)
(IV-Nr. 08-25-002)
Geplant für 2025
HH-Ansatz: 40.000,00 €
↓
Anliegeranteil: 28.000,00 €
Beitragsabrechnung wkB
Zur Abrechnung der Straßenbaumaßnahmen werden wiederkehrende Ausbaubeiträge erhoben. Die Abrechnung erfolgt für jedes Beitragsjahr (=Kalenderjahr) auf Grundlage der verausgabten beitragsfähigen Aufwendungen.
Eine Aktualisierung der Ausgaben findet für das laufende Jahr mindestens einmal im Quartal statt.
Noch nicht abgerechnet (Voraussichtlich 06.2026)
- Straßenentwässerung/ Straßenabläufe Kirchstraße
- Straßenausbau/ Beleuchtung Siebengebirgsstraße
Noch nicht abgerechnet (Voraussichtlich 06.2025)
- Straßenausbau/
Beleuchtung Siebengebirgsstraße - Beleuchtung
Graf-Spee-Straße
Bereits abgerechnet mit Bescheid vom 24.06.2024
- Straßenausbau Siebengebirgsstraße
- Beleuchtung
Waldstraße
Bereits abgerechnet mit Bescheid vom 05.10.2023
- Beleuchtung/Gehweg
- Orsberger Straße
- Unkeler Straße
- Weinbergstraße
- Straßenausbau Siebengebirgsstraße
- Beleuchtung Waldstraße
Bereits abgerechnet mit Bescheid vom 12.01.2023
- Sanierung Stützmauer Kirchbergstraße
- Beleuchtung/Gehweg
- Orsberger Straße
- Unkeler Straße
- Weinbergstraße
Bereits abgerechnet mit Bescheid vom 28.07.2022
- Sanierung Stützmauer Kirchbergstraße
- Straßenoberflächen-entwässerung Waldstraße
Kennzahlen der Beitragsveranlagung
Wie hoch ist der Gemeindeanteil an den ausgeführten Maßnahmen?
Die Ortsgemeinde Bruchhausen hat einen Gemeindeanteil von 30 % in der Ausbaubeitragssatzung beschlossen.
Hinzu kommen die gemeindeeigenen Grundstücke, welche ebenfalls beitragspflichtig sind.
Dorfgemeinschaftshaus
Grundstücksfläche 1.967,00qm
+ 2 Vollgeschosse 983,50qm
+ 10% Artzuschlag 295,05qm
= Beitragsfläche 3.245,55qm
Winzerkeller
Grundstücksfläche 463,00qm
+ 1 Vollgeschoss 115,75qm
+ 20% Artzuschlag 115,75qm
= Beitragsfläche 694,50qm

Beitragspflichtige Gesamtfläche (Stand 2024)
335.929,29 qm
Kindergarten
Grundstücksfläche 6.446,00qm
- Tiefenabzug 3.982,00qm
+ 1 Vollgeschoss 616,00qm
+ 20% Artzuschlag 616,00qm
= Beitragsfläche 3.696,00qm
Bildstöcke Kirchstraße /Marienbergstraße
Grundstücksflächen 80,00qm
+ 2 Vollgeschosse 40,00qm
= Beitragsfläche 120,00qm
Für die Abrechnung relevante Dokumente
Aktuell von der Verschonungssatzung betroffene Straßen
Nachfolgende Straßen sind bis zum angegebenen Zeitpunkt von der Beitragspflicht befreit bzw. mit einer 50%-igen Ermäßigung betroffen, sollte ein Grundstück von mehreren Straßen erschlossen sein (Eckgrundstücksvergünstigung).
"Am Eichweg"
Verschonung
bis 31.12.2030
Summe Beitragsfläche 16.206,75qm
"Auf der Nick"
Verschonung
bis 31.12.2030
Summe Beitragsfläche 10.449,00qm
"Johannesstraße"
Verschonung
bis 31.12.2030
Summe Beitragsfläche 10.293,00qm
"Im Born"
ab Nr. 12 - 32 / 13 - 27
Verschonung
bis 31.12.2030
Summe Beitragsfläche 18.465,70qm
"Waldstraße"
ab H.Nr. 50 - 60 / 57 - 65
Verschonung
bis 31.12.2030
Summe Beitragsfläche 9.048,00qm