Abrechnungsgebiet "Ortslage Rheinbreitbach"
Aktuelle Ausbaumaßnahmen
Straßenausbau/Beleuchtung
Josefstraße (Abschnitt Rheinstraße bis Mühlenweg)
(IV-Nr. 62-08-033/62-14-005)
In 2024 fertiggestellt
HH-Ansatz: 357.700,00 €
↓
Anliegeranteil: 214.620,00 €
Beleuchtung
Im Eulenfeld
(IV-Nr. 62-23-005)
In 2024 fertiggestellt
HH-Ansatz: 21.700,00 €
↓
Anliegeranteil: 13.020,00 €
Straßenausbau/Beleuchtung
Am Grendel
(IV-Nr. 62-14-001/-002)
Geplant für das Jahr 2025
HH-Ansatz: 969.200,00 €
↓
Anliegeranteil: 581.520,00 €
Straßenausbau Mühlenweg (Engstelle bis Rheinstraße)
(IV-Nr. 62-14-008)
Geplant für das Jahr 2025
HH-Ansatz: 260.000,00 €
↓
Anliegeranteil: 156.000,00 €
Straßenausbau Josefstraße (Abschnitt Kante bis Neuwieder Straße)
(IV-Nr. 62-26-001)
Geplant für das Jahr 2026
HH-Ansatz: 300.000,00 €
↓
Anliegeranteil: 180.000,00 €
Straßenausbau/Beleuchtung Schulstraße (Abschnitt ab Am Grendel bis Ende)
(IV-Nr. 62-13-008 / 62-13-009)
Geplant für das Jahr 2026
HH-Ansatz: 411.000,00 €
↓
Anliegeranteil: 246.600,00 €
Beitragsabrechnung wkB
Zur Abrechnung der Straßenbaumaßnahmen werden wiederkehrende Ausbaubeiträge erhoben. Die Abrechnung erfolgt für jedes Beitragsjahr (=Kalenderjahr) auf Grundlage der verausgabten beitragsfähigen Aufwendungen.
Eine Aktualisierung der Ausgaben findet für das laufende Jahr mindestens einmal im Quartal statt.
Noch nicht abgerechnet (voraussichtlich 02.2026)
- Straßenausbau/
Beleuchtung
Josefstraße - Straßenausbau Mühlenweg
- Straßenausbau/
Beleuchtung
Am Grendel
Bereits abgerechnet mit Bescheid vom 06.02.2025
- Straßenausbau/
Beleuchtung
Josefstraße - Beleuchtung
Im Eulenfeld
Bereits abgerechnet mit Bescheid vom 25.01.2024
- Beleuchtung/Gehweg
Im Bendel - Straßenausbau
Josefstraße
Kennzahlen der Beitragsveranlagung
Wie hoch ist der Gemeindeanteil an den ausgeführten Maßnahmen?
Die Ortsgemeinde Rheinbreitbach hat einen Gemeindeanteil von 40 % in der Ausbaubeitragssatzung beschlossen.
Hinzu kommen die gemeindeeigenen Grundstücke und das der Verbandsgemeinde, welche ebenfalls beitragspflichtig sind.
Kindergarten Sonnenschein
Grundstücksfläche 2.152,00qm
+ 1 Vollgeschoss 322,80qm
+ 20% Artzuschlag 494,96qm
= Beitragsfläche 2.969,76qm
Obere Burg
Grundstücksfläche 1.463,00qm
+ 2 Vollgeschosse 438,90qm
+ 10% Artzuschlag 190,19qm
= Beitragsfläche 2.092,09qm
Grundschule im Gemeindehaus
Grundstücksfläche 199,00qm
+ 2 Vollgeschosse 59,70qm
+ 20% Artzuschlag 51,74qm
= Beitragsfläche 310,44qm
Gemeindehaus
Grundstücksfläche 1.550,00qm
- Tiefenabzug 906,00qm
+ 2 Vollgeschosse 193,20qm
+ 20% Artzuschlag 167,44qm
= Beitragsfläche 1.004,64qm
Hans-Dahmen-Halle
Grundstücksfläche 2.476,00qm
+ 2 Vollgeschosse 742,80qm
+ 20% Artzuschlag 643,76qm
= Beitragsfläche 3.862,56qm
Sportplatz Westerwaldstraße
Grundstücksfläche 9.682,00qm
- Sondernutzung 4.841,00qm
+ 1 Vollgeschosse 726,15qm
+ 20% Artzuschlag 1.113,43qm
= Beitragsfläche 6.680,58qm

Beitragspflichtige Gesamtfläche (Stand 2023)
1.238.977,35qm
Gebrüder-Grimm-Grundschule
Grundstücksfläche 6.450,00qm
+ 2 Vollgeschosse 1.935,00qm
+ 20% Artzuschlag 1.677,00qm
= Beitragsfläche 10.062,00qm
Burg Steineck
Grundstücksfläche 2.809,00qm
- Tiefenabzug 414,00qm
+ 3 Vollgeschosse 1.077,75qm
+ 20% Artzuschlag 694,55qm
= Beitragsfläche 4.167,30qm
Kindergarten
St. Maria Magdalena
Grundstücksfläche 2.937,00qm
+ 1 Vollgeschoss 440,55qm
+ 20% Artzuschlag 675,51qm
= Beitragsfläche 4.053,06qm
Unbebaute Grundstücke
Grundstücksfläche 1.228,00qm
+ div. Vollgeschosse 412,80qm
+ 1x 20% Artzuschlag 85,84qm
= Beitragsfläche 1.726,64qm
Trafostationen
Grundstücksflächen 121,00qm
+ 2 Vollgeschosse 27,15qm
= Beitragsfläche 148,15qm
Bushaltestelle Hauptstraße
Grundstücksfläche 75,00qm
+ 1 Vollgeschoss 11,25qm
= Beitragsfläche 86,25qm
Feuerwehr (VG)
Grundstücksfläche 1.385,00qm
+ 3 Vollgeschosse 623,25qm
+ 20% Artzuschlag 401,65qm
= Beitragsfläche 2.409,90qm
Wie hoch ist die Belastung im Durchschnitt?
Der Beitragssatz berechnet sich durch Division der beitragsfähigen Kosten auf die beitragspflichtige Gesamtfläche des jeweiligen Jahres. Erstmalig wurden im Jahr 2022 Ausbaubeiträge über das System der wiederkehrenden Beiträge abgerechnet.

Für die Abrechnung relevante Dokumente
Aktuell von der Verschonungssatzung betroffene Straßen
Nachfolgende Straßen sind bis zum angegebenen Zeitpunkt von der Beitragspflicht befreit bzw. mit einer 50%-igen Ermäßigung betroffen, sollte ein Grundstück von mehreren Straßen erschlossen sein (Eckgrundstücksvergünstigung).
"Hauptstraße"
ab Nr. 62c - 82 / 71 - 103
Verschonung
bis 31.12.2023
Summe Beitragsfläche 69.219,95qm
"Josefstraße"
ab Nr. 12 - 34 / 13 - 35
Verschonung
bis 31.12.2023
Summe Beitragsfläche 14.318,80qm
"Untere Rheinblickstraße"
ab Nr. 4 - 48 / 3 - 53
Verschonung
bis 31.12.2023
Summe Beitragsfläche 33.897,10qm
"Obere Rheinblickstraße, oberer Teil"
ab Nr. 94b - 126 / 95 - 117
Verschonung
bis 31.12.2032
Summe Beitragsfläche 26.360,47qm
"Obere Rheinblickstraße, unterer Teil"
ab Nr. 52-88 / 55-85
Verschonung
bis 31.12.2027
Summe Beitragsfläche 37.889,06qm