Zur Abrechnung der Straßenbaumaßnahmen werden wiederkehrende Ausbaubeiträge erhoben. Die Abrechnung erfolgt für jedes Beitragsjahr (=Kalenderjahr) auf Grundlage der verausgabten beitragsfähigen Aufwendungen.
Eine Aktualisierung der Ausgaben findet für das laufende Jahr mindestens einmal Im Quartal statt.
Die Stadt Unkel hat einen Gemeindeanteil von 30 % in der Ausbaubeitragssatzung beschlossen.
Hinzu kommen die gemeindeeigenen Grundstücke, welche ebenfalls beitragspflichtig sind.
Grundstücksfläche 2.478,00qm
+ 2 Vollgeschosse 743,40qm
+ 20% Artzuschlag 644,28qm
Beitragsfläche 3.865,68qm
Beitragspflichtige Gesamtfläche (Stand 2022)
158.280,98qm
Grundstücksfläche 363,00qm
+ 2 Vollgeschosse 108,90qm
Beitragsfläche 471,90qm
Der Beitragssatz berechnet sich durch Division der beitragsfähigen Kosten auf die beitragspflichtige Gesamtfläche des jeweiligen Jahres. Seit Einführung des Systems der wiederkehrenden Beiträge zum Jahr 2020 wurden noch keine Ausbaubeiträge abgerechnet.